
Hiscox ist ein erfahrener und international tätiger Spezialversicherer für IT Risiken mit exzellentem Rating.
Vorumsätze,
d.h. Tätigkeiten beim Auftraggeber vor Versicherungsbeginn, sind für
alle Schadenereignisse während der Vertragslaufzeit mitversichert.
Keine
Sublimite (Unterversicherungssummen) für Vermögensschäden. Das heißt:
Keine Einschränkungen der Versicherungssummen im Kleingedruckten für
bestimmte Risiken.
Keine
Experimentier- und Erprobungsklausel: Versicherungsschutz besteht auch,
wenn ein Schaden auf nicht ausreichende Erprobung zurückzuführen ist.
Ansprüche aufgrund von Verstößen gegen Datenschutzgesetze mitversichert.
Kein
Virenausschluss: Die fahrlässige Übermittlung sich selbst
reproduzierender Codes (wie z.B. Viren, Würmern, Trojanischen Pferden)
ist mitversichert.
Novum: Mitversichert ist in bestimmten Bereichen auch die vertragliche Haftung.
Versichert
ist verschuldensunabhängig das Abweichen von der vereinbarten
Beschaffenheit von Sachen, Lieferungen oder Leistungen z.B. im Rahmen
von Service Level Agreements.
Der Auftraggeber ist auch geschützt, wenn Leistungen durch freie Mitarbeiter, Volontäre und Praktikanten erbracht werden.
Versicherungsumfang der IT-Haftpflichtversicherung
Bei
der «IT-Haftpflicht» handelt es sich um eine spezifische Versicherung
für die IT- und Telekommunikationsbranche. Im Gegensatz zu herkömmlichen
Betriebshaftpflichtversicherungen schützt sie den Auftragnehmer und den
Auftraggeber auch vor IT typischen reinen Vermögensschäden.
Umfassender Versicherungsschutz
Die
«IT-Haftpflicht» ist nach dem „All-Risk-Prinzip“ aufgebaut und bietet
dadurch einen umfassenden Versicherungsschutz. Durch die „offene
Deckung” sind alle Tätigkeiten und Leistungen des IT-Experten
versichert, welche in den Versicherungsbedingungen nicht klar definiert
ausgeschlossen sind.
Leistung in bestimmten Fällen auch bei grober Fahrlässigkeit
Die
«IT-Haftpflicht» zahlt im in den Versicherungsbedingungen festgelegten
Umfang Schadenersatz bei leichter und vor allem auch bei grober
Fahrlässigkeit - selbst im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen.
Betriebsunterbrechung und Gewinnausfall
Die
«IT-Haftpflicht» bietet im in den Versicherungsbedingungen festgelegten
Umfang auch Versicherungsschutz für Schäden durch schlecht oder nicht
vollständig ausgeführte Aufträge. So sind im Umfang auch
„Erfüllungsschäden” wie Betriebsunterbrechungen, Gewinnausfall bzw.
vergebliche Aufwendungen des Auftraggebers in Erwartung ordnungsgemäßer
Leistung abgesichert.
Leistungsverzögerung
Ein
besonderes Leistungskriterium ist auch die Zahlung von Schadenersatz
aufgrund von „Leistungsverzögerungen” für in den
Versicherungsbedingungen festgelegte Fälle, auch wenn ein
geschäftskritisches Projekt (z.B. eine Softwareentwicklung oder
Softwareimplementierung) nicht im Zeitplan bleibt. Bezüglich der
Einschränkungen verweisen wir auf die Versicherungsbedingungen.
Tätigkeitsüberschneidungen mitversichert
Wenn
im Rahmen eines Auftrags für den Kunden auch Tätigkeiten als
Werbeagentur oder als Unternehmensberater ausgeführt werden, so sind
diese Leistungen ebenfalls im Rahmen der Besonderen Bedingungen von
exali versichert.